Im Rahmen der Mandatsführung gilt als vereinbart, dass ich jeden Gerichtstermin persönlich wahrnehme und keine Rechtsanwaltskollegen zur Terminswahrnahme in Untervollmacht beauftrage, unabhängig wo der Gerichtsstandort in Deutschland belegen ist. Damit ist für Sie als Mandant sichergestellt, dass alle an mich gegebenen Informationen für den Gerichtstermin vorliegen und Sie, bei der Notwendigkeit ihrer persönlichen Anwesenheit, mit dem ihnen vertrauten Rechtsanwalt zum Termin erscheinen.